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    Beteiligung erneuerbare Energien beschlossen: Bürger und Gemeinden profitieren

    19. Dezember 20242 Min. zu lesenAnnette SchmelzerVon Annette Schmelzer
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    🌱 MÜNCHEN: Bayerns neue Regelung zur Beteiligung erneuerbare Energien: Gemeinden und Bürger profitieren direkt von Windkraft- und Photovoltaikanlagen. ♻️
    Symbolfoto: Vifogra | Haubner

    MÜNCHEN – Der bayerische Ministerrat hat auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger eine verpflichtende Beteiligung erneuerbare Energien beschlossen. Bürger und Gemeinden sollen künftig direkt von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen profitieren. Das Gesetz wird nach der Verbandsanhörung dem Landtag vorgelegt. Ziel ist es, die Akzeptanz der Energiewende durch finanzielle Vorteile vor Ort zu stärken.

    Verpflichtende Beteiligung erneuerbare Energien stärkt Akzeptanz

    Wirtschaftsminister Aiwanger erklärte: „Gemeinden und Anwohner werden an der Wertschöpfung der erneuerbaren Energien beteiligt. Damit schaffen wir Anreize für mehr lokale Unterstützung.“ Ab einer Windradhöhe von 50 Metern oder bei Photovoltaikanlagen ab fünf Megawatt Leistung sollen 0,3 Cent pro eingespeister Kilowattstunde in Bürgerprojekte oder Gemeindekassen fließen. Beispielsweise könnte eine Gemeinde jährlich bis zu 30.000 Euro zusätzlich erhalten.

    Individuelle Vereinbarungen und Flexibilität

    Projektträger und Gemeinden sollen individuelle Vereinbarungen treffen können. Diese könnten Beteiligungen an Projektgesellschaften, vergünstigte Stromtarife oder gemeinnützige Projekte wie den Ausbau von Ladeinfrastruktur umfassen. Gemeinden und ihre Bewohner werden so flexibel und direkt in die Energiewende einbezogen.

    Wer profitiert?

    Bei Windrädern gilt die Beteiligungspflicht für Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern sowie deren Einwohner. Photovoltaikanlagen begünstigen die Standortgemeinden und ihre Bewohner. Ausgenommen von der Regelung sind Bürgerenergieprojekte und spezielle PV-Anlagen wie Agri- oder Floating-PV.

    Bayerns Vorreiterrolle in der Energiewende

    Während der Bund mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine freiwillige Regelung geschaffen hat, setzt Bayern auf Verbindlichkeit. „Wir warten nicht auf den Bund, sondern handeln jetzt,“ so Aiwanger. Mit der Beteiligung erneuerbare Energien zeigt Bayern, wie regionale Akzeptanz gefördert werden kann.

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    Annette Schmelzer

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