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    Sie sind hier:Home»Blaulicht»Mordprozess gegen Christina T. – Urteil: Lebenslange Haftstrafe
    Blaulicht

    Mordprozess gegen Christina T. – Urteil: Lebenslange Haftstrafe

    12. November 20241 Min. zu lesen.Annette SchmelzerVon Annette Schmelzer
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    AUGSBURG - 🚨 Eine Jugendliche (17) wurde am Dienstag (15.04.2025) beim Diebstahl ertappt. Beim Festhalten eskalierte die Situation - sie spuckte und schlug zu! 👮
    Symbolfoto: envato | Rawpixel

    Memmingen – Am heutigen 35. Verhandlungstag wurde am Dienstag (12.11.2024) im Mordprozess gegen Christina T. das Urteil verkündet. Nach der Vernehmung von über 70 Zeugen und sechs Sachverständigen kam die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen zu dem Schluss, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben. Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, ihren Mann am Nachmittag des 6. Mai 2023 unter einem Vorwand mit einem Schlafmittel betäubt und danach mehrere Gegenstände in der gemeinsamen Wohnung in Brand gesetzt zu haben, um den Tod ihres Ehemannes als Unfall zu inszenieren.

    Wie der vorsitzende Richter Bernhard Lang in seiner Urteilsbegründung ausführte, verstarb das Opfer tatsächlich an einer Rauchgasvergiftung. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Christina T. sich durch die Tat finanziell bereichern wollte, was zu der Anklage wegen heimtückischen Mordes führte.

    Besondere Schwere der Schuld festgestellt

    Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit entfällt die Möglichkeit, die Reststrafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen. Christina T. nahm das Urteil äußerlich regungslos hin.

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    Annette Schmelzer

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