MĂNCHEN – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lud am Mittwoch (26.11.2025) zu einem Festakt zum 75-jährigen Jubiläum des Bayerischen Landesamtes fĂźr Verfassungsschutz in den Landtag ein. In seiner Ansprache hob er den Verfassungsschutz als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur hervor: „Er ist ein moderner Dienstleister fĂźr die Ăffentlichkeit, die Politik und fĂźr andere SicherheitsbehĂśrden.“
Von 26 auf 600 Beschäftigte gewachsen
Am 1. November 1950 wurde das Landesamt als eigenständige BehĂśrde ins Leben gerufen und ist seitdem von 26 auf rund 600 Beschäftigte und damit zur grĂśĂten LandesbehĂśrde fĂźr Verfassungsschutz in Deutschland angewachsen. „Dieser Aufwuchs ist ein Spiegelbild sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung und der Geschichte unseres Landes als auch der sich ändernden Aufgaben des Verfassungsschutzes“, betonte Herrmann.
Vom Kalten Krieg zu neuen Bedrohungen
Während das Landesamt anfangs den Auswirkungen des Kalten Krieges gegenĂźberstand, kristallisierten sich in den 1970er bis 1990er Jahren die Terrortaten der RAF und der wachsende Rechtsextremismus sowie Anfang der 2000er Jahre schlieĂlich der islamistische Extremismus als Bedrohungen heraus. „Heute ist der Verfassungsschutz mit vielfältigen Bedrohungen gleichzeitig konfrontiert, bei denen oftmals die bisher bestehenden Abgrenzungen zwischen den Phänomenbereichen verschwimmen“, erklärte der Minister.
Forderung nach KI und Messenger-Zugriff
Ein moderner Verfassungsschutz mĂźsse personell, technisch und befugnisrechtlich gut aufgestellt sein. „Die Nutzung KI-gestĂźtzter Analyseinstrumente oder der bislang nicht mĂśgliche Zugriff auf die Kommunikation in verschiedenen Messengerdiensten darf kein Tabu mehr sein“, forderte Herrmann. Es stoĂe in der BevĂślkerung zunehmend auf Befremden, dass viel zu oft der Hinweis auf eine akute Anschlagsgefahr von einem ausländischen Nachrichtendienst komme.
„Weder Datenkrake noch GesinnungsschnĂźffler“
Gleichzeitig unterliege keine andere SicherheitsbehĂśrde einer so starken Kontrolle durch ministerielle Fachaufsicht, Gerichte, das Parlamentarische Kontrollgremium und den Datenschutzbeauftragten. „Der Verfassungsschutz ist weder eine ‚Datenkrake‘, die anlass- und unterschiedslos Daten von jedem einzelnen BĂźrger sammelt, noch ein ‚GesinnungsschnĂźffler‘, der im Auftrag der Regierung unliebsame Meinungen ausspähen und unterdrĂźcken soll“, erklärte Herrmann.

