NEUBURG AN DER DONAU – In einer Schwerpunktaktion zur Radfahrsicherheit kontrollierte die Polizeiinspektion Neuburg am Dienstag (20.05.2025) rund 60 Verkehrsteilnehmende an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet. Bei den Kontrollen wurden in 40 Fällen Verwarnungen ausgesprochen. Besonders häufig wurden Verstöße wie das verbotswidrige Befahren von Gehwegen und das sogenannte Geisterradeln festgestellt. Zwei Radfahrer, die eine rote Ampel ignoriert hatten, erhielten ein Bußgeld in Höhe von jeweils 60 Euro.
Aufklärung und Prävention
Im Rahmen der Aktion informierten die Einsatzkräfte die Radfahrer auch über die Bedeutung von Helmen und die geltenden Ausrüstungsvorschriften. Auch zwei Autofahrer gerieten ins Visier der Polizei: Sie nutzten am Morgen verbotswidrig den Schlösschenweg, um den Stau in der Ingolstädter Straße zu umfahren. Dafür wurden jeweils 55 Euro Verwarngeld fällig.
Unfalldaten aus dem Jahr 2024 zeigen hohen Handlungsbedarf
Im Jahr 2024 registrierte die Polizeiinspektion Neuburg insgesamt 125 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern (inkl. Pedelec 25). In 89 Fällen galten Radfahrende als Hauptverursacher. 56 davon stürzten ohne Fremdeinwirkung. Bei 113 dieser Unfälle wurden Personen verletzt – davon 24 schwer. In 16 dieser 24 Fälle trugen die Radfahrer keinen Helm. Besonders betroffen war die Altersgruppe zwischen 51 und 64 Jahren mit 28 registrierten Unfällen. Angesichts des hohen Verletzungsrisikos kündigte die Polizei Neuburg an, auch in den kommenden Wochen verstärkt ein Augenmerk auf die Radfahrsicherheit zu legen.