NEUBURG AN DER DONAU – Zwei Autofahrer aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden am Mittwoch (15.10.2025) und Donnerstagfrüh (16.10.2025) in Neuburg von der Polizei wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Beide hatten versäumt, ihre ausländischen Führerscheine umschreiben zu lassen.
Bosnier seit April 2024 in Deutschland
Gegen 21:10 Uhr wurde Mittwochabend in Feldkirchen ein 21-jähriger Mann mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt. Dabei zeigte er den Beamten seine bosnische Fahrerlaubnis vor. Da der 21-Jährige jedoch bereits seit April letzten Jahres seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hätte er sich um eine Umschreibung kümmern müssen.
Da dies nicht erfolgt ist, muss er sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Kroate seit 2019 ohne gültigen Führerschein
Das gleiche Schicksal traf Donnerstagfrüh gegen 5:30 Uhr einen 40-jährigen Mann kroatischer Staatsangehörigkeit. Dieser zeigte bei einer Verkehrskontrolle seine kroatische Fahrerlaubnis vor, obwohl er bereits seit 2019 in Neuburg wohnhaft ist. Auch er muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.
Ausländische Führerscheine müssen nach einer bestimmten Frist in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden. Wer diese Frist versäumt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und macht sich strafbar. Die Umschreibung muss bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.