LANDSHUT – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls fĂŒhrte am Freitag (19.09.2025) bundesweite verdachtsunabhĂ€ngige PrĂŒfungen im Hotel- und GaststĂ€ttengewerbe durch. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 BeschĂ€ftigte des Zolls mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen.
UnterstĂŒtzung durch Polizei und Finanzamt
UnterstĂŒtzt wurden die Zöllner dabei von fĂŒnf Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Finanzamt. Ziel der ĂberprĂŒfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmĂ€Ăigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler BeschĂ€ftigung.
62 Sachverhalte erfordern weitere PrĂŒfungen
An die durchgefĂŒhrten PrĂŒfungen schlieĂen sich bei 62 Sachverhalten umfangreiche NachprĂŒfungen an. Die Zöllnerinnen und Zöllner gleichen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ab und prĂŒfen weitere GeschĂ€ftsunterlagen.
20 Ordnungswidrigkeiten und drei Strafverfahren
Bereits jetzt leiteten die Beamten 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, etwa aufgrund von VerstöĂen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, den MitfĂŒhrungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder der AuslĂ€nderbeschĂ€ftigung. Wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel wurden in drei weiteren FĂ€llen Strafverfahren eingeleitet.
Fokus auf beschÀftigungsstarke Branche
Der Zoll legt bei der BekĂ€mpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das GaststĂ€tten- und Beherbergungsgewerbe zĂ€hlt zu den gröĂten und beschĂ€ftigungsstĂ€rksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem ersten Januar 2025 betrĂ€gt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll trĂ€gt durch seine umfangreichen PrĂŒf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.