ROHRBACH – Ein 46-jĂ€hriger Fahrzeughalter stellte in der Nacht von Samstag auf Sonntag (30.11.2025) gegen 1 Uhr fest, dass jemand sein Auto aus dem Hof seines Wohnanwesens in Rohrbach entwendet hatte. Der Verdacht fiel schnell auf einen polizeibekannten 14-jĂ€hrigen Bekannten seines 23-jĂ€hrigen Sohnes.
Jugendlicher bereits mehrfach auffÀllig
Der Jugendliche hatte sich bis etwa 22 Uhr im Haus aufgehalten und war bereits mehrfach wegen Autodiebstahls polizeilich in Erscheinung getreten. Bei seiner spĂ€teren Befragung gab der 14-JĂ€hrige zu, den offen im Wohnzimmer abgelegten FahrzeugschlĂŒssel seines Bekannten beim Verlassen der Wohnung mitgenommen und anschlieĂend das Auto entwendet zu haben.
Verfolgungsjagd bis Ossenzhausen
Der Sohn des Bestohlenen konnte den Jugendlichen im Bereich der Ortschaft Rinnberg mit dem Fahrzeug seines Vaters antreffen und verfolgte ihn bis Ossenzhausen. Dort schloss eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen auf und versuchte, den MinderjÀhrigen mittels Blaulicht und Anhaltesignal zum Stoppen zu bewegen. Der Fahrer ignorierte die Anhalteversuche jedoch und setzte seine Fahrt in Richtung Rohrbach fort.
Kollision im Wendehammer
In der StraĂe „Schelmengrund“ fuhr der Jugendliche schlieĂlich in einen Wendehammer und kollidierte mit einem ErdhĂŒgel. Um eine Weiterfahrt zu verhindern, positionierten die eingesetzten Beamten zwei Streifenfahrzeuge hinter dem gestohlenen Auto. Als die Polizisten ausstiegen und den Fahrer zum Verlassen des Fahrzeugs aufforderten, setzte dieser plötzlich zurĂŒck und stieĂ mit dem linken Heck gegen die Front eines der abgestellten Dienstfahrzeuge.
8000 Euro Sachschaden entstanden
Die Beamten konnten den 14-JĂ€hrigen unmittelbar danach widerstandslos stellen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,0 Promille, zudem zeigten sich keine drogentypischen AuffĂ€lligkeiten. Verletzte waren glĂŒcklicherweise nicht zu beklagen. Am Dienstfahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. Am entwendeten Auto schĂ€tzt die Polizei den Schaden auf mindestens 3000 Euro.
Der 14-jĂ€hrige Beschuldigte ist bereits strafmĂŒndig und muss sich daher nun unter anderem wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer verkehrsrechtlicher VerstöĂe vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

