MÜNCHEN – Der Bayerische Landtag hat die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Anfang 2026 tritt das modernste Wassergesetz in Deutschland in Kraft.
Glauber: „Wassercent ist Meilenstein“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte: „Die weitreichendste Novelle des Bayerischen Wassergesetzes der letzten 15 Jahre setzt neue Maßstäbe. Das jetzt geschnürte Wasserpaket stärkt die öffentliche Trinkwasserversorgung, verbessert den Hochwasserschutz und vereinfacht und digitalisiert die Verwaltungsverfahren“, wie er laut Pressemitteilung des Umweltministeriums sagte.
„Der Wassercent ist ein Meilenstein für die Wasserwirtschaft in Bayern. Der Wassercent gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Das soll zu einem möglichst schonenden Umgang beitragen“, erklärte Glauber weiter.
70 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr
Das Wasserentnahmeentgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Das entspricht rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Die Einnahmen werden insgesamt auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Der erste Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026.
Trinkwasser hat absoluten Vorrang
Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bayern wird durch das Gesetz weiter gestärkt. Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung haben Vorrang vor anderen Nutzungen. „Der absolute Vorrang wird gesetzlich festgeschrieben. Die Änderung ist ein klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge“, so Glauber.
„Wir wollen keinen Ausverkauf und keine Privatisierung des bayerischen Grundwassers“, wie der Minister laut Mitteilung betonte.
Hochwasserschutz wird gestärkt
Im Bereich des Hochwasserschutzes gibt es ebenfalls weitreichende Veränderungen. „Hochwasserschutz ist gelebter Katastrophenschutz. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorgt dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat“, erklärte Glauber.
Die Kommunen werden finanziell deutlich entlastet. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung bei bis zu 50 Prozent liegen. Die Kommunen werden damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Das neue Bayerische Wassergesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

