NÜRNBERG – Die Bundespolizei reagiert auf die deutlich gestiegene Zahl gewalttätiger Vorfälle im und um den Nürnberger Hauptbahnhof. Mit einer Allgemeinverfügung gilt vom 1. Mai 2025 ab 0 Uhr bis einschließlich 31. Mai 2025 bis 24 Uhr ein umfassendes Waffenverbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Bahnhofsgebäudes.
Umfangreiches Verbot für mehr Sicherheit
Betroffen vom Verbot ist der gesamte Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg – einschließlich aller Ebenen, Bahnsteige, Personentunnel und angrenzender öffentlich zugänglicher Flächen. Verboten ist das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie sämtlichen Arten von Messern und gefährlichen Werkzeugen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Begehung von Gewaltstraftaten einzudämmen, Reisende sowie Einsatzkräfte zu schützen und die allgemeine Sicherheit in einem der meistfrequentierten Verkehrsknotenpunkte Süddeutschlands spürbar zu erhöhen.
Gewalt nimmt zu – besonders mit Messern – Bundespolizei kontrolliert
Laut Bundespolizei ist die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen weiterhin hoch – auch in Nürnberg. Besonders besorgniserregend: Die Zahl der Messerangriffe hat sich zwischen Oktober 2024 und März 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Vor diesem Hintergrund sei das Mitführverbot notwendig und verhältnismäßig.
Strikte Kontrollen durch Bundespolizei und harte Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung der Verfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben der Sicherstellung der Gegenstände drohen auch ein Zwangsgeld, ein Platzverweis oder sogar ein Hausverbot für das Bahnhofsgebäude – unabhängig von weiteren strafrechtlichen Ermittlungen nach dem Waffengesetz.
Gefahr durch Waffen – Polizei rät zu alternativen Schutzmitteln
In ihrer Mitteilung warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem Tragen von Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung. Waffen würden das Risiko einer Eskalation erhöhen und könnten im Ernstfall gegen die Träger selbst eingesetzt werden. Als sinnvolle Alternative empfiehlt die Polizei den Einsatz von Schrillalarmen. Diese kleinen Geräte geben im Notfall einen extrem lauten Ton von sich, der Umstehende alarmiert und potenzielle Täter abschrecken kann.
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Hinweise und Ausnahmen sind auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht. Zusätzlich werden im gesamten Bahnhof Nürnberg Hinweisschilder und Plakate aufgestellt, um Reisende auf das Verbot aufmerksam zu machen.