NEUBURG AN DER DONAU – Ein 64-jĂ€hriger Neuburger befuhr am Samstag (17.01.2026) gegen 7:25 Uhr mit seinem Suzuki die HeinrichsheimstraĂe von der GrĂŒnauer StraĂe kommend in Fahrtrichtung Heinrichsheim. Zeitgleich befuhr ein 45-jĂ€hriger Bad Abbacher mit seinem KIA die SudetenlandstraĂe von Neuburg aus kommend in Fahrtrichtung Heinrichsheim.
Vorfahrtsschild ĂŒbersehen
Auf Höhe der Kreuzung HeinrichsheimstraĂe und SudetenlandstraĂe kam es zum ZusammenstoĂ der beiden Fahrzeuge. Der Bad Abbacher hatte zuvor das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewĂ€hren“ vor sich und ĂŒbersah jedoch den vorfahrtsberechtigten Neuburger.
Heftige Kollision mit hohem Sachschaden
Beim ZusammenstoĂ stieĂ die rechte Fahrzeugseite des Neuburger Autos mit der linken Fahrzeugseite des Bad Abbachers zusammen. Hierbei entstand beim Neuburger Fahrzeug ein Sachschaden von 6.000 Euro und beim Bad Abbacher ein Schaden von 20.000 Euro. Beide Personen blieben unverletzt. Gegen den Bad Abbacher leitet die Polizei nun ein Verfahren bezĂŒglich der Verkehrsordnungswidrigkeit Missachten der Vorfahrt ein.

