NEUBURG-SCHROBENHAUSEN – Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung für 2026 zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens Montag (02.03.2026) vollständig vorlegen.
Beantragung bereits im Januar möglich
Die Beantragung der Vereinspauschale kann schon im Januar beginnen. Das Landratsamt bittet vorrangig das Online-Formular über das Bayernportal zu verwenden. Weitere Informationen und Unterlagen, wie das PDF-Antragsformular oder den Lizenzkatalog, finden Vereine auf der Homepage unter „Vereinspauschale (Staatlicher Zuschuss)“.
Mitgliederzahlen vom 31. Dezember entscheidend
Zur Beantragung der Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen mit Stand vom 31. Dezember 2025 ausschlaggebend. Der Stichtag ist Montag (2. März 2026). Bis dahin müssen die Unterlagen vollständig bei der Post aufgegeben sein oder dem Landratsamt vorliegen.
Vereinfachtes Verfahren
Zur Erleichterung ist das Formular „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ nur noch notwendig, wenn eine Lizenzteilung unter zwei Vereinen vorgenommen werden soll.
Auskunft erteilt die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt unter der Telefonnummer 08431 / 57-438 oder per Mail unter sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de oder auf der Webseite

