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    Blaulicht

    Verbot ignoriert – Kajakfahrer paddelt durch Laichschonbezirk

    16. Juni 20251 Min. zu lesen.Uwe FriedrichVon Uwe Friedrich
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    🚫 Kajakfahrer missachtet am 14.06.2025 ein Verbot auf dem Starnberger See – Anzeige wegen Fischereigesetz-Verstoß! 🚣‍♂️
    Symbolfoto: envato | duallogic

    STARNBERG – In einem geschützten Bereich des Starnberger Sees war ein 51-jähriger Mann aus Neu-Ulm am 14. Juni 2025 mit seinem Kajak unterwegs – trotz Verbots. Die Wasserschutzpolizei stellte den Kajakfahrer dabei fest, wie er in einem ausgewiesenen Laichschonbezirk paddelte.

    Laichschonbezirk missachtet

    Diese Zonen dienen der Erhaltung und Förderung der Fischerei und sind ganzjährig für das Schwimmen sowie jegliche Fortbewegung mit Wasserfahrzeugen gesperrt – das gilt auch für Naturschutzgebiete auf dem Starnberger See.

    Hinweis deutlich erkennbar

    Der betroffene Bereich war durch gelbe Tonnen mit entsprechenden Verbotsschildern klar markiert. Dennoch ignorierte der 51-Jährige die Regelung.

    Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz

    Wegen des Verstoßes gegen das Bayerische Fischereigesetz erwartet den Mann nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Schutzbestimmungen auf dem See hin.

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    Uwe Friedrich

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