DEUTSCHLAND – Im Jahr 2025 haben zahlreiche StĂ€dte und Gemeinden die EinfĂŒhrung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Inzwischen gibt es in ĂŒber 2.000 Kommunen entsprechende Regelungen, die – richtig umgesetzt – die Kastration, Kennzeichnung sowie Registrierung von freilaufenden und heimatlosen Katzen ermöglichen.
PETA warnt vor Flickenteppich
PETA begrĂŒĂt diesen deutlichen Zuwachs ausdrĂŒcklich, warnt jedoch: Der anhaltende „Flickenteppich“ kommunaler Einzelregelungen reicht nicht aus, um das Katzenleid nachhaltig zu beenden. Die Tierrechtsorganisation fordert eine bundesweit einheitliche Regelung sowie die EinfĂŒhrung eines Heimtierschutzgesetzes.
Handlungsdruck wÀchst enorm
„Dass sich allein in diesem Jahr so viele weitere Kommunen dem Thema angenommen haben, zeigt, wie groĂ der Handlungsdruck inzwischen ist. ĂberfĂŒllte Tierheime und massives Katzenleid lassen sich nicht lĂ€nger ignorieren“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA.
370.000 Nachkommen in sieben Jahren
Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut Tierschutzgesetz ermÀchtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen.
Niedersachsen geht voran
Einige BundeslÀnder gehen mit gutem Beispiel voran: Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.
Tierheime verhÀngen Aufnahmestopps
Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland ĂŒberfĂŒllt und verhĂ€ngen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Unkastrierte FreigĂ€ngerkatzen tragen erheblich zur Ăberpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei.
Katzenschutzverordnungen können auch die Verbreitung von bestimmten Krankheiten deutlich eindĂ€mmen, darunter die fĂŒr den Menschen bedrohliche Toxoplasmose.

