LENTING – Ein 87-jähriger Stammhamer befuhr am Mittwoch (10.12.2025) gegen 8:45 Uhr mit seinem BMW die Staatsstraße 2335 von der Autobahn kommend in Richtung dem Werksgelände von Audi. Der BMW-Fahrer wollte einen Lastwagen überholen.
Überholverbot und starker Nebel ignoriert
An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h und absolutes Überholverbot, da der Straßenverlauf eine leichte Kuppe aufweist. Zudem herrschte zur Unfallzeit starker Nebel, sodass die Sicht wesentlich beeinträchtigt war. Im Gegenverkehr fuhr ein 61-jähriger Wolnzacher mit seinem Ford.
Wegen dem Überholvorgang des BMW-Fahrers musste der Ford-Fahrer eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand durchführen und nach rechts ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden.
Streifen und weiterfahren trotz Warnung
Der BMW-Fahrer setzte trotzdem seinen Überholvorgang fort und streifte dabei mit seiner linken Fahrzeugseite die linke Seite des Fords. Anschließend hielt er nicht an und setzte seine Fahrt unbeirrt fort, ohne seinen rechtlichen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.
Ein anderer Verkehrsteilnehmer konnte den BMW-Fahrer an einer Ampel zur Rede stellen und machte diesen auf den Unfall aufmerksam. Dieser gab nur an, einen wichtigen Termin zu haben und fuhr weiter.
Führerschein beschlagnahmt – „Todsünde“ im Strafgesetzbuch
Der Zeuge konnte der Polizei das Kennzeichen des BMW nennen. Bei einer Halternachschau konnten der Fahrer und der beschädigte BMW angetroffen werden. Ein solcher grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Überholvorgang zählt zu den „sieben Todsünden“ im Strafgesetzbuch.
Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ und wegen „Unfallflucht“ ein. In diesem Zusammenhang wurde der Führerschein auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt beschlagnahmt. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Ein Gesamtschaden von 10.000 Euro entstand.

