STUTTGART – Jedes Jahr in den Sommermonaten werden in Deutschland massenhaft Hunde, Katzen, Kaninchen, Exoten und andere sogenannte Haustiere an AutobahnraststĂ€tten, in WĂ€ldern oder an abgelegenen Feldwegen ausgesetzt. Allein in der Hauptstadt wurden laut dem Tierschutzverein Berlin seit letzter Woche rund 50 Tiere zurĂŒckgelassen. FĂŒr sie beginnt damit ein Martyrium. Wer nicht verdurstet oder verhungert, lebt in der Gefahr, ĂŒberfahren oder von anderen Tieren angefallen zu werden.
Tipps fĂŒr den Notfall
Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin fĂŒr tierische Mitbewohner bei PETA, gibt wichtige Tipps: „Insbesondere zur Urlaubszeit gilt: Augen auf! Hunde werden oft einfach am StraĂenrand, an Bahnhöfen oder an RaststĂ€tten festgebunden und zurĂŒckgelassen; Kleintiere an abgelegenen Orten wie in Feldern oder am Waldrand in Pappkartons ausgesetzt.“
Sofort Polizei oder Tierheim informieren
Bei Hunden sollten Finder das Tier einige Zeit beobachten, um zu schauen, ob wirklich kein Halter zurĂŒckkehrt. Liegt der Verdacht nahe, dass das Tier ausgesetzt wurde, muss schnellstmöglich die Polizei oder das örtliche Tierheim informiert werden. Dem Hund muss Wasser angeboten werden, da er eventuell lĂ€nger nichts getrunken hat. Kleintiere werden hĂ€ufig in Kartons ausgesetzt. Besonders bei Hitze gilt es, die Tiere umgehend aus der Sonne zu nehmen.
Straftat nach Tierschutzgesetz
„GrundsĂ€tzlich gilt: Wer Tiere aussetzt, begeht damit eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen“, so Hoger. Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.