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    Blaulicht

    Saunaliege-Streit eskaliert: Gericht fällt Urteil

    28. Februar 2025Aktualisiert16. März 20252 Min. zu lesenFelix KirbergVon Felix Kirberg
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    🛑💥 NÜRNBERG – Streit um reservierte Saunaliege eskaliert: Faustschlag führt zu Nasenbruch. Gericht spricht 7.900 € Entschädigung zu.
    Symbolfoto: Envato | stopabox

    NÜRNBERG – Ein Streit um eine mit Handtüchern reservierte Saunaliege in einem Luxushotel endete mit einer Schlägerei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach dem verletzten Hotelgast nun Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 7.900 Euro zu. Allerdings wurde ihm ein Mitverschulden angerechnet.

    Streit um reservierte Saunaliege eskaliert

    Der Vorfall ereignete sich in einem Luxushotel, als der spätere Kläger die persönlichen Gegenstände eines anderen Hotelgasts entfernte und sich selbst auf die Liege legte. Der Beklagte hatte diese zuvor mit Handtuch und Bademantel reserviert.

    Als der Beklagte aus der Sauna zurückkehrte, entwickelte sich ein heftiges Wortgefecht, das schließlich in einer körperlichen Auseinandersetzung endete. Dabei erlitt der Kläger eine Nasenbeinfraktur, die eine Operation und einen dreitägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zog.

    Urteil: 7.900 Euro Entschädigung – Mitverschulden angerechnet

    Der verletzte Hotelgast forderte mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie 6.500 Euro Behandlungskosten. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte dem Kläger mindestens einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und sprach ihm eine Entschädigung zu.

    Allerdings wurde ein Mitverschulden des Klägers festgestellt, da er die persönlichen Gegenstände nicht eigenmächtig hätte entfernen dürfen. Stattdessen hätte er das Hotelpersonal um Hilfe bitten müssen. Aufgrund dieser Provokation reduzierte das Gericht die Entschädigung um 25 %.

    Rechtskräftiges Urteil – Keine strafrechtliche Prüfung

    Der Kläger erhält nun 3.000 Euro Schmerzensgeld sowie 4.900 Euro für die Behandlungskosten. Die Klage auf die volle Summe wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine strafrechtliche Bewertung des Vorfalls war nicht Teil des Verfahrens.

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    Felix Kirberg

    Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH

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