BERLIN – Der Bundestag hat das Rentenpaket mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Die Reform tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und bringt weitreichende Ănderungen fĂŒr Rentner und Arbeitnehmer.
Aktivrente: Steuer-Bonus fĂŒr arbeitende Rentner
Die Aktivrente ist ein Steuer-Bonus fĂŒr Senioren, die nach Erreichen des regulĂ€ren Renteneintritts weiterarbeiten. Sie können Rente beziehen und zusĂ€tzlich bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen – das sind bis zu 24.000 Euro steuerfrei pro Jahr.
Allerdings fallen auf den steuerfreien Zuverdienst Krankenkassen- und PflegebeitrĂ€ge an. Bei 1.000 Euro steuerfreiem Verdienst bedeutet das rund 111 Euro Abzug – bleiben unterm Strich 889 Euro. Bei 2.000 Euro steuerfrei bleiben etwa 1.777 Euro.
MĂŒtterrente wird aufgestockt
Die bereits bestehende MĂŒtterrente erhĂ€lt zusĂ€tzliche Aufstockungen. Rentnerinnen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, profitieren davon. Bei diesen Rentnerinnen werden kĂŒnftig noch mehr Erziehungszeiten bei der Rentenzahlung berĂŒcksichtigt. Die Monatsrente steigt je Kind um 20,40 Euro.
Die MĂŒtterrente startet jedoch erst 2027. Weil die EinfĂŒhrung kompliziert ist, beginnt die Auszahlung voraussichtlich sogar erst 2028. Die BetrĂ€ge fĂŒr 2027 werden dann nachtrĂ€glich ĂŒberwiesen.
Renten-Haltelinie bis 2031 festgeschrieben
Der umstrittenste Punkt im Rentenpaket: Die Haltelinie legt fest, dass das Rentenniveau bis mindestens 2031 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Aktuell liegt es bei 48,2 Prozent. Ohne das Gesetz wĂŒrde es ab 2029 unter 48 Prozent fallen.
Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht, dass die Renten sinken – das ist gesetzlich ausgeschlossen. Vielmehr bedeutet es, dass Rentenerhöhungen nicht so stark ausfallen wie Lohnerhöhungen.
Betriebsrente fĂŒr mehr BeschĂ€ftigte
Die Betriebsrente soll kĂŒnftig auch fĂŒr BeschĂ€ftigte möglich sein, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Dazu zĂ€hlen Geringverdiener und TeilzeitbeschĂ€ftigte. Der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente steigt. Mitarbeiter mĂŒssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht in die Betriebsrente einzahlen wollen.

