KÖNIGSBRUNN – Ein 15-jähriger Jugendlicher war am Mittwoch (05.03.2025) in der Frühlingsstraße mit einem E-Scooter unterwegs. Gegen 15 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung den Jugendlichen und stellte fest, dass an seinem E-Scooter noch das alte Kennzeichen angebracht war, das bereits am 28.02.2025 seine Gültigkeit verloren hatte. Da für versicherungspflichtige Fahrzeuge ein gültiger Versicherungsschutz vorgeschrieben ist, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.