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    Bayern

    PAG bleibt bestehen: Verfassungsgerichtshof bestätigt Bayerisches Polizeirecht

    13. März 2025Aktualisiert13. März 20251 Min. zu lesen.Amy MinderleVon Amy Minderle
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    NÜRNBERG - 🪧 Demo-Duell am Samstagnachmittag (07.06.2025)! 17 Rechte treffen auf 170 Gegendemonstranten - Polizei verhindert Zusammenstoß! 👮‍♂️
    Symbolfoto: Vifogra | Goppelt

    BAYERN – Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur drohenden Gefahr. Das Gericht wies drei Meinungsverschiedenheiten und eine Popularklage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) weitestgehend zurück und gab Auslegungshinweise.

    Regelung zur drohenden Gefahr bleibt bestehen

    Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Regelung zur „drohenden Gefahr“ nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Laut Herrmann schafft dies Rechtsklarheit für die Polizei und Bürger. Die Polizei kann somit frühzeitig gegen potenzielle Bedrohungen vorgehen, noch bevor eine konkrete Gefahr vorliegt.

    Präventives Eingreifen soll Gefahren abwehren

    Artikel 11a PAG erlaubt der Polizei, Maßnahmen zu ergreifen, um eine erhebliche Gefahr zu verhindern. Herrmann nannte als Beispiel einen Extremisten, der eine Gewalttat ankündigt, ohne dass Zeit, Ort oder Art der Tat bekannt sind. Dank der Regelung zur drohenden Gefahr kann die Polizei den Sachverhalt aufklären und den Täter aufhalten.

    Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der PAG-Reformen

    Für Herrmann ist das Urteil ein wichtiger Schritt, um die langjährigen Diskussionen um das PAG zu beenden. Der Gerichtshof hat bereits in der Vergangenheit die Rechtmäßigkeit des Präventivgewahrsams und der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bestätigt. Bayern verfüge somit nicht nur über eine gut ausgestattete Polizei, sondern auch über moderne Polizeibefugnisse, die den aktuellen Anforderungen entsprechen.

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