WIESBADEN – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und die Kantonsstaatsanwaltschaft Zürich schalteten am Mittwoch (26.11.2025) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), der Stadt- und der Kantonspolizei Zürich sowie Europol die Serverinfrastruktur des Bitcoin-Mixer cryptomixer.io ab. Dabei stellten die Ermittler Kryptowährungen im Wert von umgerechnet rund 25 Millionen Euro sicher.
Plattform seit 2016 aktiv
Die seit 2016 aktive Plattform galt als eine der ältesten und größten bestehenden Bitcoin-Mixer. Solche Dienste dienen zur Verschleierung von Finanzströmen, wobei Kryptowährungen anonym ein- und ausgezahlt werden. Die Betreiber der Plattform setzten verschiedene Maßnahmen ein, um eine Rückverfolgbarkeit der Zahlungsströme gezielt zu erschweren.
Beliebter Service für Underground Economy
Diese Eigenschaft, sowie ausdrücklich ausgeschlossene Maßnahmen zur Identifikation von Kunden, machten cryptomixer.io zu einem beliebten Geldwäscheservice für die Underground Economy. Cryptomixer.io hatte einen Umsatz in Milliardenhöhe, wobei der dringende Verdacht besteht, dass ein Großteil der dort getauschten Vermögenswerte kriminellen Ursprungs war. Den Betreibern von cryptomixer.io werfen die Behörden daher gewerbsmäßige Geldwäsche sowie das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform im Internet vor.
Umfangreiches Datenmaterial sichergestellt
In der Schweiz beschlagnahmten die Ermittler die zugehörige Serverinfrastruktur sowie mehrere Mailaccounts. Dabei sicherten sie umfangreiches Datenmaterial von einem Filehosting-Dienst als Beweismittel und deaktivierten den zugehörigen Account. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen auch zukünftig zur Aufklärung weiterer Cyberstraftaten bei.
Internationale Zusammenarbeit erfolgreich
Vize-Präsidentin Bundeskriminalamt Martina Link erklärte: „Diese Operation ist ein weiterer, bedeutsamer Schritt bei der internationalen Bekämpfung von Online-Geldwäsche durch Krypto-Mixer. Wir begegnen Cybercrime international koordiniert, kombinieren digitale Spuren und erhöhen das Risiko für die Täter immer weiter.“
ZIT-Leiter Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause betonte: „Erneut konnte der Ansatz der ‚disruptiven Strafverfolgung‘ von organisierter Cybercrime mit der Beschlagnahme von kriminell genutzter IT-Infrastruktur und der Sicherstellung von Kryptowährungen als Taterträge erfolgreich umgesetzt werden. Auch wenn die handelnden Personen bislang noch nicht identifiziert werden konnten, stellt bereits die Abschaltung des kriminellen Dienstes und der Entzug erheblicher Vermögenswerte aus der kriminellen Szene einen relevanten Erfolg der Strafverfolgungsbehörden dar.“

