LANDSHUT – Der Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising wurde vom Amtsgericht Landshut wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 FĂ€llen schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig. Gegen den 43-jĂ€hrigen Mann verhĂ€ngte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe setzte das Gericht zur BewĂ€hrung aus.
Lohnsplitting zur Verschleierung
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten bei der PrĂŒfung des Unternehmens fest, dass bei der Entlohnung der Arbeitnehmer sogenanntes Lohnsplitting angewandt wurde. Ăber einen Zeitraum von fast fĂŒnf Jahren beschĂ€ftigte der Inhaber mehrere Arbeitnehmer auf 450- beziehungsweise 520-Euro-Basis. TatsĂ€chlich ĂŒberschritten die Arbeitszeiten und der Verdienst die Grenzen der GeringfĂŒgigkeit.
Abrechnung mit Personen, die nie im Unternehmen tÀtig waren
Zur Verschleierung rechnete er im Rahmen des Lohnsplittings die BetrĂ€ge, die die Entgeltgrenze der geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigung ĂŒberstiegen, mit Personen ab, die nie im Unternehmen tĂ€tig waren. Zudem waren Arbeitnehmer beschĂ€ftigt, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet worden waren.
„Die Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hat fĂŒr den Firmeninhaber auch ein TĂ€tigkeitsverbot zur Folge. So kann er fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren nicht als GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung tĂ€tig werden“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.