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    Blaulicht

    Kein Freifahrtschein in der Freinacht

    29. April 20251 Min. zu lesen.Felix KirbergVon Felix Kirberg
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    WÜRZBURG – 🛡️ Neues Trainingszentrum für Polizei am Freitag (06.06.2025) feierlich übergeben! Innenstaatssekretär Kirchner lobt hohen Sicherheitsstandard. 🎯
    Symbolfoto: Vifogra | Goppelt

    AUGSBURG – In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai steht die traditionelle Freinacht an – für viele Anlass zu harmlosen Streichen, für andere leider auch zu gefährlichem Übermut. Die Polizei kündigt verstärkte Präsenz an und mahnt zu Besonnenheit.

    In der Vergangenheit kam es in der Freinacht immer wieder zu Vorfällen, die weit über harmlose Scherze hinausgingen. Die Polizei erinnert daran, dass auch in dieser Nacht Gesetze uneingeschränkt gelten. Straftaten wie das Beschädigen von Mülltonnen, das Sprengen von Briefkästen oder das unbefugte Betreten fremder Grundstücke bleiben nicht ohne Konsequenzen.

    Besonders gefährlich sind Eingriffe in den Straßenverkehr – etwa durch das Entfernen von Gullideckeln oder das Spannen von Seilen über Fahrbahnen. Solche Handlungen stellen erhebliche Gefährdungen dar und werden konsequent verfolgt.

    Die Polizei betont: Gegen harmlose, kulturtypische Streiche sei nichts einzuwenden – doch wo Straftaten beginnen oder die Sicherheit gefährdet wird, endet der Spaß. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über Verhaltensregeln zu sprechen.

    Ein einfacher, aber wirksamer Schutz: Mülltonnen, Fahrräder oder andere bewegliche Gegenstände sollten gesichert oder im Haus verwahrt werden. Für Notfälle ist die Polizei jederzeit über den Notruf 110 erreichbar, betont das Polizeipräsidium Schwaben Nord.

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    Felix Kirberg

    Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH

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