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    Sie sind hier:Home»Freizeit & Leben»Kampf um Musikrechte: GEMA verklagt KI-Anbieter
    Freizeit & Leben

    Kampf um Musikrechte: GEMA verklagt KI-Anbieter

    21. Januar 20253 Min. zu lesenFelix KirbergVon Felix Kirberg
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    🎵 Die GEMA verklagt Suno Inc. und OpenAI: Kampf für Urheberrechte, faire Vergütung und den Schutz kreativer Werke in der Ära generativer KI.
    Symbolfoto: Envato | BLACKDAY

    BERLIN – Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ hat eine Klage gegen das US-Unternehmen Suno Inc. eingereicht. Das KI-Tool des Anbieters erzeugt Audioinhalte, die weltbekannten Songs wie „Forever Young“ oder „Atemlos“ täuschend ähnlich sind. Laut GEMA nutzte Suno Inc. geschützte Werke, um das System zu trainieren, ohne die Urheberinnen und Urheber finanziell zu beteiligen.

    „Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen.“ erklärt CEO Dr. Tobias Holzmüller. Nutzerinnen und Nutzer der Premium-Version des Tools zahlen Gebühren an Suno Inc., während die ursprünglichen Schöpfer der Werke leer ausgehen.

    Man sehe in der Klage einen Präzedenzfall, um Rechteinhaber gegen die unkontrollierte Nutzung durch KI-Unternehmen zu schützen. „KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon“, so Holzmüller weiter.

    🎵 Die GEMA verklagt Suno Inc. und OpenAI: Kampf für Urheberrechte, faire Vergütung und den Schutz kreativer Werke in der Ära generativer KI.
    Dr. Tobias Holzmüller, CEO GEMA
    Foto: Sebastian Linder

    Hintergrund: Musik und KI im Konflikt

    Das Tool von Suno Inc. wird genutzt, um Audioinhalte auf Basis einfacher Befehle (Prompts) zu generieren. Dabei wurden Melodien, Harmonien und Rhythmen von Songs wie „Mambo No. 5“ oder „Daddy Cool“ nachweislich reproduziert. Die GEMA betont, dass menschliche Kreativität die Grundlage für die Generierung solcher Inhalte ist und nicht als kostenlose Basis dienen dürfe.

    Suno Inc. und OpenAI im Fokus der GEMA

    Die Klage gegen Suno Inc. ist Teil einer umfassenderen Strategie der GEMA, die Rechte ihrer Mitglieder in der Ära der generativen KI zu verteidigen. Generative KI-Tools bedrohten dabei die wirtschaftliche Grundlage menschlicher Kreativität. Bereits im November 2024 reichte die GEMA eine Klage gegen OpenAI ein. OpenAI, Betreiber des KI-Systems ChatGPT, nutzte laut der Verwertungsgesellschaft geschützte Songtexte von Künstlern für das Training des KI-Modells.

    „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“, betont Holzmüller. Die Klage zielt darauf ab, die Rechte der Urheber zu stärken und eine faire Vergütung sicherzustellen.

    KI-Charta und Lizenzmodelle der GEMA

    Bereits Ende 2024 stellte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ein Lizenzmodell vor, das die Nutzung von Werken durch KI-Systeme regelt. Ziel ist es, Kreativschaffende an der Wertschöpfung zu beteiligen und ihre Rechte zu schützen. Die GEMA fordert zudem eine klare rechtliche Grundlage für den Umgang mit KI-Technologien. Es gehe um die Existenzgrundlage der Kreativschaffenden.

    Während in den USA bereits ähnliche Klagen anhängig sind, ist der Fall Suno Inc. der erste dieser Art in Europa. Man setzt somit ein klares Zeichen für den Schutz von Urheberrechten und eine gerechte Entlohnung kreativer Leistungen.

    Weitere Informationen und Vergleiche gibt es auf der Website der GEMA zum Thema Künstliche Intelligenz.

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    Felix Kirberg

    Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH

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