A95 – Zwei Touristen aus Israel lieferten sich am Dienstag (30.09.2025) gegen 18 Uhr auf der A95 in Fahrtrichtung München ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Die beiden 32- und 31-Jährigen befuhren mit ihren Mietfahrzeugen – einem Porsche und einem BMW Coupé – die Strecke zwischen den Anschlussstellen Penzberg und Seeshaupt.
Verkehr abgebremst für Beschleunigungsrennen
Beide Fahrzeugführer bremsten den nachfolgenden Verkehr ab, um sich anschließend ein Beschleunigungsrennen zu liefern. Das rücksichtslose Verhalten gefährdete unbeteiligte Verkehrsteilnehmer erheblich.
Dritter Beteiligter verunglückt bei Schäftlarn
Ein dritter Beteiligter der Gruppe verlor mit seinem Mietfahrzeug an der Anschlussstelle Schäftlarn auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Auto und verunglückte. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, am Fahrzeug entstand jedoch erheblicher Sachschaden.
Ermittlungen wegen Verbrechens eingeleitet
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft leitete die Verkehrspolizei Weilheim gegen die beteiligten Fahrer Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein. Dieser Tatbestand ist ein Verbrechen, das mit empfindlichen Freiheitsstrafen bedroht ist. Die Fahrer müssen mit der Sicherstellung ihrer Fahrzeuge, der Entziehung der Fahrerlaubnis sowie erheblichen zivilrechtlichen Forderungen rechnen.
Die Verkehrspolizei Weilheim weist darauf hin, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen keine Bagatelle darstellen und konsequent verfolgt werden.