MÜNCHEN – Der Hochwasserschutz in Bayern soll im kommenden Doppelhaushalt 2026/27 und durch Neuregelungen im neuen Bayerischen Wassergesetz weiter gestärkt werden. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Mittwoch (26.11.2025) in München: „Hochwasserschutz bleibt eine zentrale Zukunftsaufgabe über alle Ebenen hinweg. Hochwasserschutz ist Menschenschutz und gelebter Katastrophenschutz.“
Zusätzliche Millionen aus Bundesvermögen
Im Bereich des Hochwasserschutzes können zukünftig bedingt durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zehn Millionen Euro in 2026 sowie noch einmal 25 Millionen Euro in 2027 zusätzlich investiert werden. Der Landtag muss dem Haushaltsentwurf noch zustimmen. Bayern hat in den zurückliegenden Jahren jeweils rund 280 Millionen Euro in Hochwasserschutzmaßnahmen investiert.
Neues Wassergesetz bringt Vorrang
Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse im neuen Bayerischen Wassergesetz sorgt dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Das Wassergesetz wurde am 25. November in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt.
50 Millionen zusätzlich für RZWas
Zusätzlich profitieren die Bürger von einem weiteren Mittelaufwuchs bei der Härtefallförderung über die RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben). Hier stehen allein für 2026 zusätzliche Mittel von 50 Millionen Euro für kommunale Projekte der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Verfügung. „Die RZWas ist ein absolutes Erfolgsprojekt. Die Mittel tragen zu gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern bei“, so Glauber.
„Jeder investierte Euro rettet Leben und spart geschätzte sieben Euro Schäden ein“, betonte der Minister.

