NÜRNBERG – Ein ungewöhnlicher Fund am Flughafen Nürnberg: Zöllner entdeckten im Gepäck einer Reisenden 26 Hälften von artengeschützten Riesenmuscheln, die zusammen über acht Kilogramm wiegen. Die Frau aus Mittelfranken gab an, die Muscheln während eines Urlaubs in Indonesien am Strand gefunden zu haben und sie als Geschenke mitbringen zu wollen.
Doch der Schutzstatus der Riesenmuscheln gilt unabhängig davon, wie man in ihren Besitz gelangt. „Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt. Dies gilt eben auch, wenn etwas einfach am Strand ‚herumliegt‘“, betonte Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.
Die Reisende hat nun vier Wochen Zeit, die notwendigen Einfuhrdokumente vorzulegen. Falls dies nicht gelingt, werden die Muschelschalen eingezogen, und das Bundesamt für Naturschutz entscheidet über ein mögliches Bußgeld. Der Zoll erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Urlauber stets die Einfuhrbestimmungen für geschützte Tier- und Pflanzenarten beachten sollten.