BAYERN – Wer in den Sommerferien nach Großbritannien reisen möchte, benötigt seit April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die Verbraucherzentrale Bayern warnt am Dienstag (22.07.2025) vor unseriösen Anbietern, die überhöhte Gebühren verlangen.
Neue Einreisebestimmung „ETA“ lockt Betrüger an
Die ETA kann einfach über die offizielle Webseite oder App des britischen Innenministeriums beantragt werden. Doch genau hier wittern Betrüger ihre Chance: „Auf täuschend echt wirkenden Webseiten verlangen Anbieter überhöhte Preise für das Ausfüllen des offiziellen Formulars“, warnt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei der ETA-Beantragung müssen Reisende nicht nur ihr Passbild hochladen, sondern auch Informationen zu Wohnsitz, beruflicher Tätigkeit oder Vorstrafen angeben. Bei unseriösen Anbietern könnten diese sensiblen Daten in falsche Hände geraten.
Warnzeichen erkennen
Die Verbraucherschützerin rät zur Wachsamkeit: „Die offiziellen Seiten informieren klar über die Kosten. Intransparente Preisangaben oder ein fehlendes Impressum deuten hingegen auf ein unseriöses Angebot hin.“
Offizielle Kosten: 18,50 Euro
Zum Vergleich: Die Einreisegenehmigung über die offizielle Stelle kostet aktuell 16 britische Pfund, umgerechnet etwa 18,50 Euro. Wer deutlich mehr bezahlen soll, ist vermutlich auf einer Betrugsseite gelandet. Urlauber sollten ausschließlich die offiziellen Kanäle des britischen Innenministeriums nutzen, um böse Überraschungen vor dem Abflug zu vermeiden.