TREUCHTLINGEN – Ein Fahrer eines E-Scooter wurde am Montagabend (14.07.2025) in der Kanalstraße zur Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erreichen kann. Zum Führen eines solchen E-Scooters benötigt der Führer eine Fahrerlaubnis. Der 24-jährige Fahrzeugführer gab bei der Kontrolle an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Fahrzeug sichergestellt
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Fahrzeug sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.