DEUTSCHLAND – Die Fasching-Saison lockt mit bunten Partyzonen und spontanen Fahrten durch die Stadt. E-Scooter stehen dabei vielen Feiernden als schnelle Fortbewegungsmittel zur VerfĂźgung. Doch wer Alkohol getrunken hat, sollte die Roller stehen lassen. Das Infocenter der R+V Versicherung weist darauf hin, dass fĂźr E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie fĂźr Autos gelten.
„Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groĂ, spontan auf einen Roller zu steigen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Doch die Gefahr ist groĂ, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen.“
Gleiche Regeln wie beim Autofahren
Die Polizei fĂźhrt an Karneval und Fasching verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf â sogar Ăśfter als bei Radfahrenden. Viele Fahrer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen FĂźhrerschein. Strafbar macht man sich bereits ab 0,3 Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt.
„Dann sind der FĂźhrerscheinentzug und eine Geldstrafe mĂśglich“, betont Richter. FĂźr Fahranfänger in der Probezeit und fĂźr unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot â auch auf dem E-Scooter.
Weitere Risiken im Fasching-Betrieb
Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus sogar eine Straftat hervorgehen. Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-frÜhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest erforderlich. Wichtig: Der Mieter entlässt sich dadurch nicht aus seiner eigenen Verantwortung.
In Karnevals- und Faschingshochburgen kĂśnnen E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein. Besser zu FuĂ gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen â das bleibt an den tollen Tagen die sichere Alternative fĂźr alle Feiernden.

