ASCHAFFENBURG – Das Landgericht Aschaffenburg hat sein Urteil im Fall des Doppelmordes im Schöntal-Park verkündet. Der 28-jährige Enamullah O. soll in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, wie der Vorsitzende Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung mitteilte.
Tragödie erschütterte ganz Bayern
Der Fall hatte im Januar bayernweit für Entsetzen gesorgt: Im Schöntal-Park in Aschaffenburg tötete der 28-Jährige den zweijährigen Yannis und den 41-jährigen Familienvater Kai-Uwe D. mit einem Messer. Die Tat schockierte die Bevölkerung und führte zu einer breiten Diskussion über Sicherheit und den Umgang mit psychisch auffälligen Straftätern.
Psychiatrische Unterbringung angeordnet
Das Gericht entschied sich für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anstelle einer regulären Haftstrafe. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass bei dem Täter eine psychische Erkrankung festgestellt wurde, die seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigte oder aufhob.
Die Unterbringung in der Psychiatrie erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann nur dann beendet werden, wenn keine Gefahr mehr von dem Täter ausgeht. Regelmäßige Begutachtungen prüfen, ob eine Entlassung verantwortbar ist. Die Angehörigen der Opfer und die Öffentlichkeit warten nun auf weitere Details zur Urteilsbegründung des Gerichts.

