BERLIN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Sie betont die Bedeutung jeder abgegebenen Stimme als „Zeichen für eine starke Demokratie“. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, entweder direkt im Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen.
Verkürzter Zeitraum für die Briefwahl
Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, stehen für die Briefwahl voraussichtlich nur zwei Wochen zur Verfügung. Die Unterlagen können ab Anfang Februar beantragt werden und müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung für eine rechtzeitige Rücksendung oder persönliche Abgabe der Wahlbriefe.
Bundestagswahl: Briefwahloptionen im Detail
Wahlberechtigte können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen vorab bei ihrer Gemeinde beantragen, entweder online, schriftlich oder persönlich. Alternativ können die Unterlagen auch direkt beim Wahlamt abgeholt und vor Ort ausgefüllt werden. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, kann bis zum Tag vor der Wahl einen Ersatzwahlschein beantragen.
Die Deutsche Post garantiert, dass bis spätestens Donnerstag vor der Wahl eingeworfene Wahlbriefe rechtzeitig zugestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Wahlbriefe direkt bei der zuständigen Stelle abgeben.
Wahlaufruf der Bundeswahlleiterin
Ruth Brand appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen:
„Geben Sie Ihre Stimme vor Ort oder per Briefwahl ab. Beachten Sie bei der Briefwahl die verkürzten Fristen, damit Ihre Stimme zählt.“