BERLIN – Nach jahrelangen Diskussionen und intensiven Verhandlungen hat der Bundesrat nun den Weg für die umstrittene Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach freigemacht. Die Reform soll nicht nur die finanziellen Probleme der Kliniken lindern, sondern auch eine höhere Spezialisierung und bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland sicherstellen. Doch trotz der breiten Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen und Bedenken, vor allem aus ländlichen Regionen.
Die Ziele der Krankenhausreform: Weniger Pauschalen, mehr Qualität
Das aktuelle VergĂĽtungssystem in den deutschen Kliniken basiert auf Pauschalen fĂĽr Behandlungsfälle, ein Modell, das laut Lauterbach zu einem sogenannten „Hamsterrad-Effekt“ fĂĽhrt. Kliniken werden dadurch angehalten, möglichst viele Behandlungen schnell und kostengĂĽnstig durchzufĂĽhren – manchmal auch zu Lasten der Qualität. Um diesem Trend entgegenzuwirken, soll die Reform eine grundlegende Ă„nderung bringen.
Künftig sollen Kliniken 60 % der Vergütung für das bloße Vorhalten einer Grundausstattung an Personal und medizinischen Geräten erhalten. Das bedeutet, dass Kliniken nicht mehr ausschließlich für die Anzahl der Behandlungen entlohnt werden, sondern auch für ihre Bereitschaft, bestimmte Leistungen wie Intensivmedizin oder Notfallversorgung jederzeit sicherzustellen. Extravergütungszuschläge soll es für spezialisierte Kliniken geben, etwa in den Bereichen Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung.
Finanzielle UnterstĂĽtzung und Transformationsfonds
Ein zentrales Anliegen der Reform ist es, den Kliniken auch kurzfristig zu helfen. Ab diesem Jahr werden die Kostensteigerungen, etwa durch Tariflohnerhöhungen, nicht mehr nur zur Hälfte, sondern vollständig von den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus soll ein milliardenschwerer Transformationsfonds die Kliniken beim Umbau unterstützen. Von 2026 bis 2035 könnten hier bis zu 25 Milliarden Euro fließen. Die Gelder werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von den privaten Krankenversicherungen entsprechend ihrem Behandlungsanteils bereitgestellt.

Foto: BMG | Jan Pauls
Das Gesetz zur Krankenhausreform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, allerdings werden die Neuerungen erst nach und nach bis 2029 vollständig umgesetzt. Bis Ende 2026 sollen die Länder ihren Kliniken die vorgesehenen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung durch das neue System soll dann ab 2027 schrittweise ungesetzt werden.
Kritik und Unterstützung der Länder zur Krankenhausreform
Die Reform stieß auf eine breite Unterstützung, insbesondere von den Gesundheitsministern der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die die Reform als dringend notwendig erachteten. Doch es gab auch erhebliche Bedenken, vor allem in ländlichen Regionen, wo die Versorgung mit Fachärzten bereits jetzt ein Problem darstellt. So warnte beispielsweise der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), davor, dass die Reform bestehende Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West weiter verschärfen könnte.
Auch Bayern brachte seine Bedenken ein und forderte eine Überbrückungsfinanzierung für Kliniken, die mit akuten Finanznöten zu kämpfen haben. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, der eine nochmalige Überarbeitung der Reform hätte bewirken können, fand jedoch keine Mehrheit.
Ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen
Die Krankenhausreform setzt auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Kliniklandschaft in Deutschland. Es geht darum, den Kliniken die finanzielle Basis zu sichern, die sie benötigen, um auch in Zukunft hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Doch die Umsetzung wird Zeit und Geduld erfordern – sowohl von den Kliniken als auch von den Patientinnen und Patienten, die von den Veränderungen zunächst nur schrittweise profitieren werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform in der Praxis bewähren wird und ob die zahlreichen Herausforderungen, wie etwa der Fachkräftemangel und die ungleiche Versorgung in ländlichen Gebieten, erfolgreich gemeistert werden können.