MĂśNCHEN – Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sieht sich in seinem Kampf gegen ĂĽberbordende EU-BĂĽrokratie bestätigt. Das Europaparlament hat sich gestern zur ĂĽberarbeiteten EU-Altfahrzeugverordnung positioniert und will Nachweispflichten beim Gebrauchtwagenverkauf stark einschränken.
Nachweispflichten nur noch bei Drittland-Export
Nach dem Willen der Europaabgeordneten soll nur noch beim Verkauf eines Gebrauchtwagens in ein Drittland nachgewiesen werden, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt. „Der Appell Bayerns an die Vernunft hat einmal mehr Gehör gefunden. Wir setzen uns bei der EU fĂĽr unsere BĂĽrger ein, dass es nicht zu unnötigem Aufwand und zusätzlichen Kosten fĂĽr Autofahrer kommt“, erklärte Bernreiter.
Privatverkäufe sollen ausgenommen werden
Die Europaabgeordneten haben Ă„nderungen zum Kommissionsvorschlag beschlossen. Danach soll der EigentĂĽmer eines Gebrauchtwagens nur bei der Ausfuhr aus der EU mit einer PrĂĽfbescheinigung oder einem Gutachten nachweisen mĂĽssen, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt. „Die vorgeschlagene Streichung der Nachweispflichten bei Privatverkäufen befĂĽrworte ich sehr“, so Bernreiter.
Verbraucherschutz steht im Vordergrund
Im Juni 2025 hatten sich bereits die EU-Mitgliedstaaten positioniert und wollten Privatpersonen von der Nachweispflicht ausnehmen. „Wir brauchen keine komplizierten Regeln, wo kein Problem besteht. Es muss den BĂĽrgern ĂĽberlassen bleiben, wann und auf welchem Weg sie ihr Auto verkaufen wollen“, betonte der Minister. Er hoffe, dass sich diese Position bei den abschlieĂźenden Verhandlungen durchsetze.

