MÜNCHEN – Ein politischer Paukenschlag erschütterte am Freitag (17.10.2025) die EU-Förderlandschaft: Der Bundesrat beschloss auf Initiative Bayerns eine Subsidiaritätsrüge gegen die geplante Entmachtung der Länder in der EU-Regionalförderung. Die EU-Kommission plant im nächsten EU-Haushalt ab 2028 eine grundlegende Änderung der Fördergelderverteilung.
Bayern wehrt sich gegen Zentralisierung
Bisher konnte Bayern in wichtigen Bereichen wie der Regionalförderung nach Abstimmung mit der EU-Kommission selbst entscheiden, wo und wofür Fördermittel eingesetzt werden. Künftig soll diese Kompetenz beim Bund zentralisiert werden – ein Schritt, den der Freistaat vehement ablehnt.
Europaminister Eric Beißwenger zeigte sich kämpferisch: „Bayern lehnt die Entmachtung der Länder in der EU-Regionalförderung klar ab! Unsere Subsidiaritätsrüge war darum klar, richtig und erfolgreich! Wir wissen vor Ort selbst am besten, wo Förderbedarf besteht.“
Kritik an neuen Partnerschaftsplänen
Die EU-Kommission plant die Einführung sogenannter Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne, über die künftig wesentliche EU-Förderpolitiken wie die Gemeinsame Agrarpolitik und die EU-Regional- sowie Strukturförderung gebündelt und gesteuert werden sollen.
Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann kritisierte diese Pläne scharf: „Wir haben kein Verständnis für das neue Instrument der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne. Warum sollte den Ländern die direkte Verantwortung entzogen und dies durch einen bürokratisch aufwändigen Koordinierungsprozess ersetzt werden?“
Plädoyer für Europa der Regionen
Bayern setzt auf ein anderes Verständnis europäischer Politik. „Wir stehen zu einem Europa der Regionen, das Verantwortung vor Ort stärkt, statt diese zu zentralisieren“, betonte Herrmann. „Wir setzen auf Eigenverantwortung der Länder, auf Partnerschaft und Nähe zu den Menschen.“
Die Subsidiaritätsrüge sendet ein klares politisches Signal nach Brüssel und Berlin. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets der Kommission zur Zukunft des EU-Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034. Als Folge der geplanten Änderungen käme es zu einer erheblichen Entmachtung der Regionen in der Europäischen Union, da wesentliche Entscheidungen künftig auf Ebene der Zentralstaaten getroffen würden.