GAUTING – Polizei kontrolliert Radfahrer und E-Scooter-Fahrer. 34 Verwarnungen wegen Gehwegfahrten und anderen Verstößen.
GAUTING – Die Polizeiinspektion Gauting hat am Dienstag, 2. Juni 2026, eine große Schwerpunktkontrolle des Zweiradverkehrs durchgeführt. Beamte der örtlichen Polizei und der Bereitschaftspolizei überprüften Radfahrer und E-Scooter-Fahrer in den Gemeinden Gauting, Gilching und Krailling. Insgesamt kontrollierten die Ordnungshüter 52 Personen und 38 Fahrzeuge.
Dabei sprachen die Polizisten 34 Verwarnungen aus, die meisten davon kostenpflichtig. Die Beamten legten ihr Hauptaugenmerk auf Verkehrsverstöße wie das verbotene Fahren auf Gehwegen. Zusätzlich prüften sie den technischen Zustand der Fahrzeuge, etwa die Funktionsfähigkeit der Bremsen.
Besonders auffällig: Viele erwachsene Radfahrer nutzten Gehwege statt der Fahrbahn. Einige fuhren als sogenannte Geisterradler entgegen der Fahrtrichtung. Die Polizei beobachtete dieses rücksichtslose Verhalten vor allem in der Gautinger Bahnhofsstraße und der Gilchinger Römerstraße. Wer mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, zahlt mindestens 55 Euro Bußgeld.
Auch in der Fußgängerzone "Am Markt" in Gilching erwischten die Beamten 14 Radfahrer beim verbotenen Fahren. Diese Verstöße kosten jeweils 25 Euro. Ausreden wie "das war nur ein kurzes Stück" akzeptierten die Polizisten nicht.
Viele Fußgänger sprachen die Polizisten während der Kontrolle an und lobten die Aktion ausdrücklich. Sie berichteten von rücksichtslosen Zweiradfahrern und äußerten den Wunsch nach regelmäßigen Kontrollen. Etwa die Hälfte der kontrollierten Personen zeigte nach Polizeiangaben wenig Verantwortungsbewusstsein und kannte die Verkehrsregeln nicht.
Besonders problematisch: Eltern forderten ihre Kinder auf, auf dem Gehweg zu fahren, obwohl Kinder ab zehn Jahren die Fahrbahn nutzen müssen. Die Kinder selbst hatten meist den Radführerschein in der Jugendverkehrsschule absolviert und kannten die Regeln.
Die Polizei Gauting betonte, dass die Kontrollen der Verkehrssicherheit dienen und keine "Abzocke" darstellen. Ziel sei es, das Verständnis für Rücksichtnahme zu schärfen, besonders gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern. Die Beamten kündigten weitere Kontrollen an, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Kinder unter 14 Jahren erhielten keine Verwarnungen, sondern Belehrungen über die Gefahren im Straßenverkehr. Die Polizei wies alle Radfahrer auf das Tragen von Schutzhelmen hin, da diese das Risiko schwerer Kopfverletzungen erheblich reduzieren.