MÜNCHEN – Das Kabinett hat diese Woche auf Vorschlag von Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes sowie weitere Vorschriften beschlossen. „Mit dieser Weiterentwicklung des Jagdrechts stellen wir die Weichen, um die Jagd in Bayern für neue Herausforderungen zu rüsten“, wie der Minister laut Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums im Nachgang der Kabinettssitzung betonte.
Mehr Eigenverantwortung statt Bürokratie
„Wir schaffen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger und stärken damit das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht anstatt immer mehr staatlicher Einmischung“, wie Aiwanger laut Pressemitteilung sagte. Außerdem reagiert Bayern auf neue Entwicklungen wie invasive Tierarten oder den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik.
Kritik überzeugt nicht
Dem Beschluss des Ministerrats war eine Verbandsanhörung vorausgegangen. Neben großem Zuspruch unter anderem von den grundbesitzenden Verbänden ist vereinzelt auch Kritik vorgebracht. Forderungen, wie unter anderem weniger Freiheiten für Jäger und Grundbesitzer, mehr staatliche Kontrolle oder die Ablehnung der Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht, haben laut Aiwanger aber nicht überzeugt.
Rehwild ohne Abschussplan
Bei der Bejagung von Rehwild liegt der Fokus künftig stärker auf der Eigeninitiative vor Ort. So soll Rehwild auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit sind Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht gestärkt, Handlungsmöglichkeiten eröffnet und Verwaltungsaufwand reduziert.
Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht
Mit Blick auf den im Juli durch die EU abgesenkten Schutzstatus schafft das Jagdgesetz die Voraussetzungen, um eine nachhaltige Bejagung des Wolfes in Bayern zu etablieren. Bayern macht sich also „fit“ für ein Bestandsmanagement dieser Arten, die eine Gefahr für die bayerische Weidetierhaltung darstellen. Als erstes Bundesland reagiert der Freistaat zudem auf den sich beispielsweise in Österreich rasch ausbreitenden Goldschakal.
Jagdzeiten flexibler
Zudem macht sich Bayern bei den Jagdzeiten unabhängig vom Bund. Künftig können die Jagdzeiten selbstständig angepasst werden. Auf diese Weise sollen erweiterte Jagdzeiten für in der Landwirtschaft zu Konflikten führende Wildarten wie Gänse, Ringeltauben oder Dachse möglich werden.
Inkrafttreten im April geplant
Der Gesetzentwurf ist nun in den Bayerischen Landtag eingebracht. Jagdminister Aiwanger appelliert an die Abgeordneten, das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig durchzuführen, sodass die vorgesehene Rechtsänderung noch zu Beginn des neuen Jagdjahres im April 2026 in Kraft tritt.

