WIESBADEN – Mehrere Millionen Pakete landen zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten – doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer mĂźssen Verbraucher oft weder bezahlen noch zurĂźckschicken, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Keine Zahlungspflicht bei unbestellter Ware
„Mit der reinen Entgegennahme der Sendung kommt im rechtlichen Sinne noch kein Kaufvertrag zustande“, erklärt CĂŠline-Estelle Zinkel, Rechtsexpertin bei der R+V Versicherung. Die Ware muss also nicht bezahlt werden – selbst wenn der Sendung eine Rechnung beiliegt oder der Händler zur Bezahlung auffordert. „Zudem besteht oftmals keine Pflicht, den Absender Ăźber den Erhalt zu informieren oder die Ware aufzubewahren“, ergänzt Zinkel.
Ausnahmen bei doppelter Lieferung und Zustellfehlern
In einigen Fällen muss ein unerwĂźnschtes Paket jedoch abgegeben werden. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn es erkennbar fĂźr jemand anderes bestimmt war, etwa bei einem ähnlichen Namen“, erklärt R+V-Expertin Zinkel. Wurde ein bestellter Artikel doppelt geliefert, muss die zweite Sendung auf Aufforderung zurĂźckgeschickt werden. Die Kosten fĂźr RĂźckversand oder Abholung trägt dabei der Händler.
Vorsicht vor „Brushing“-Betrug
Neben harmlosen Irrläufern gibt es auch betrĂźgerische Maschen. Beim sogenannten „Brushing“ schicken Kriminelle gezielt Waren an Fremde und verĂśffentlichen anschlieĂend unter diesen Namen gefälschte Bewertungen. „Damit wird man unfreiwillig Teil eines Betrugs, oft in Verbindung mit unseriĂśsen oder unangemessenen Produkten“, warnt Zinkel.
Annahme an der HaustĂźr verweigern
Wer den Verdacht auf ein solches Brushing hat, sollte die Plattform sofort informieren. Am sichersten ist es laut Zinkel, die Annahme unbestellter Pakete direkt an der HaustĂźr zu verweigern: „Dann wird die Adresse fĂźr BetrĂźger schnell uninteressant.“
Diese Rechte haben Verbraucher
Der Händler muss nachweisen, dass etwas kostenpflichtig bestellt wurde. Während bei bestellten Waren ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, gilt bei unbestellten Sendungen ein noch stärkerer Schutz: Da ohne ausdrßckliche Zustimmung des Empfängers kein Vertrag zustande kommt, kann er die Ware ohne Angabe von Grßnden einfach behalten. Kommt eine Zahlungsaufforderung, genßgt ein Widerspruch per E-Mail.

