MÜNCHEN – Ab Freitag (28.11.2025) um 6:00 Uhr bis Sonntag (04.01.2026) um 24:00 Uhr erlässt die Bundespolizeidirektion München Allgemeinverfügungen für zehn bayerische Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte. Das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art ist dort verboten.
Zehn Bahnhöfe von Verbot betroffen
Das Mitführverbot gilt an den Hauptbahnhöfen Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie am Münchner Ostbahnhof, München Pasing und den S-Bahnhaltepunkten Karlsplatz/Stachus und Marienplatz in München. Die Geltungsbereiche umfassen alle Gebäudeteile einschließlich Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugängliche Ebenen.
Schutz vor Gewaltverbrechen zur Weihnachtszeit
Die Allgemeinverfügungen sollen die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel erhöhen. „Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden“, teilt die Bundespolizei mit.
Kontrollen und Strafen bei Verstößen
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. In den Geltungsbereichen hängen Plakate aus, die auf das Mitführverbot hinweisen.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht.

