Auch 2025 läutet der Black Friday wieder die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts ein. Händler im Netz und vor Ort locken mit zahlreichen Sonderangeboten – doch nicht jedes vermeintliche Schnäppchen hält, was es verspricht. Viele Rabatte entpuppen sich als Mogelpackung und so manche Bestellung verursacht hohe Rücksendekosten oder unnötige Umweltbelastungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für sparsames und nachhaltiges Einkaufen.
Preiskracher sind oft Mogelpackungen
Rabattangebote beziehen sich häufig auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die im Alltag selten verlangt wird. „Auf den ersten Blick verlockende Rabatte sind deshalb oft irreführend. Verbraucher sollten prüfen, ob der Preis wirklich ein Schnäppchen ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um wirklich günstige Angebote zu erkennen, sollten Verbraucher Preise über einen längeren Zeitraum beobachten, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt.
Lange Lieferwege und teure Rücksendungen vermeiden
Immer mehr Angebote stammen von Händlern außerhalb Europas, häufig aus Asien. Die Transportwege belasten nicht nur das Klima – auch Rücksendungen können teuer werden. Dass der Händler außerhalb Europas sitzt und sie die Versandkosten selbst tragen müssen, bemerken viele Verbraucher jedoch erst, wenn sie das Produkt zurückschicken wollen. „Vor dem Kauf sollten Käufer genau prüfen, wo der Händler seinen Firmensitz hat und welche Rücksendekosten anfallen“, rät daher Tatjana Halm.
Nachhaltige Alternativen: leihen, gebraucht kaufen oder teilen
Rabattaktionen verleiten häufig zu Spontankäufen, etwa bei Geräten, die nur selten genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Alternativen zu prüfen: Geräte über Sharing-Plattformen buchen, von Nachbarn ausleihen, gebraucht kaufen oder Werkzeuge gemeinsam – etwa in der Familie – anschaffen und teilen. Das spart Geld, verhindert unnötigen Konsum und schont die Umwelt. Tipps zu Alternativen gibt es unter verbraucherzentrale-bayern.de.
Das sollten Verbraucher vor dem Kauf prüfen
Spontankäufe sollten Verbraucher vermeiden und sich fragen: Brauche ich das Produkt wirklich? Alternativen erwägen: Leihen oder gebraucht statt neu kaufen spart Geld und Ressourcen. Preise vergleichen: Langfristige Beobachtung – etwa über Preisvergleichsseiten im Internet – hilft, echte Schnäppchen zu erkennen.
Das Impressum sollten Käufer prüfen: Sitzt der Händler wirklich in der EU? Auch die Rücksendebedingungen sind wichtig: Wer trägt die Kosten im Widerrufsfall? Wohin geht die Rücksendung? Diese Fragen können böse Überraschungen verhindern.
Hauptzollamt warnt vor zusätzlichen Kosten bei Nicht-EU-Bestellungen
Das Hauptzollamt Rosenheim weist darauf hin, dass in der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday das Versandaufkommen im Onlinehandel seinen jährlichen Höhepunkt erreicht. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten, wie das Hauptzollamt Rosenheim mitteilt.
Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bei Paketen aus Drittstaaten
Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten fällt Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent beziehungsweise sieben Prozent bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern an. Bei Bestellungen über 150 Euro kommen zusätzlich warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee hinzu.
Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind abgabenfrei – vorausgesetzt sie kommen unentgeltlich von Privatperson an Privatperson und die Waren sind nicht verboten oder mengenbeschränkt. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind nur bestimmte Mengen abgabenfrei, etwa 50 Zigaretten, ein Liter Spirituose oder 500 Gramm Kaffee.
Vorsicht vor Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als großer Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Am Zollamt Bad Reichenhall Autobahn hielten die Beamten Ende Oktober eine Postsendung mit Sweatshirts, Jacken und Westen von sieben unterschiedlichen Markenherstellern an. In der letzten Woche folgte eine ähnliche Sendung mit zehn betroffenen Marken. Die Fälschungen beschlagnahmten die Zollbeamten und vernichten sie regelmäßig. Der Kaufpreis ist in der Regel weg und viele Rechteinhaber machen Bearbeitungsgebühren bis zu 300 Euro geltend. Bei größeren Mengen können auch strafrechtliche Folgen drohen.
Produktsicherheit nicht außer Acht lassen
Auch die Produktsicherheit sollten Käufer beim Online-Shopping nicht außer Acht lassen, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.
Tabakwaren mit deutschem Steuerzeichen erforderlich
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren sowie Substitute für Tabakwaren wie Liquids für E-Zigaretten ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren beziehungsweise deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen beschlagnahmt der Zoll.
Chatbot hilft bei Fragen weiter
„Wer auf der Schnäppchenjagd unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informieren“, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit diesem erhalten Verbraucher sofort Informationen wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, Abgabensätze oder auch Warnhinweise.

