RUNDING – Eine allgemeine Verkehrskontrolle am Montag (15.09.2025) gegen 18:40 Uhr auf der Kreisstraße 13 bei Runding endete für einen 67-jährigen Autofahrer mit einem Bußgeldverfahren. Der Mann war alkoholisiert unterwegs.
Atemalkoholtest schlägt an
Im Rahmen der Kontrolle führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Der 67-Jährige hatte also Alkohol getrunken, lag aber noch unter der Grenze zur Straftat.
Weiterfahrt sofort untersagt
Den Beamten untersagten dem Mann daraufhin die Weiterfahrt. Trotz des niedrigeren Alkoholwerts ist das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährlich und wird konsequent geahndet.