MÜNCHEN – Damit die schönsten Wochen des Jahres nicht mit einer bösen Überraschung beim Zoll enden, klärt die Behörde über die wichtigsten Reisebestimmungen auf. Besonders bei Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen sowie bei der Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren gibt es strenge Grenzen zu beachten.
Freimengen bei Nicht-EU-Ländern vor dem Zoll beachten
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Ägypten sowie aus Sondergebieten wie Helgoland oder den Kanarischen Inseln gelten klare Mengengrenzen. Für Tabakwaren dürfen Reisende ab 17 Jahren beispielsweise 200 Zigaretten oder 50 Zigarren abgabenfrei einführen.

Bei Alkohol sind ein Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier erlaubt. Für andere Waren gilt eine Wertgrenze von 300 Euro, bei Flug- und Seereisenden 430 Euro.
Artenschutz: Finger weg von Tiersouvenirs
Besonders kritisch sieht der Zoll Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen. „Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen – meist unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist“, warnt die Behörde. Der Handel mit geschützten Arten ist streng reglementiert.
Verstöße werden konsequent verfolgt: Die Waren werden eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Die Website www.artenschutz-online.de bietet wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen.
Auch bei Reisen innerhalb der EU gibt es Beschränkungen, insbesondere bei Genussmitteln wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee, für die nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Hier gelten bestimmte Richtmengen für den Eigenbedarf.

Information vor Reiseantritt wichtig
Thomas Meister vom Zoll rät: „Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen vor der Einreise gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren.“
Umfassende Informationen finden Urlauber auf www.zoll.de und in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“.