INGOLSTADT – Gegen 3:55 Uhr in der Nacht auf Sonntag (15.06.2024) kontrollierten Polizeibeamte in der Stauffenbergstraße einen E-Scooter-Fahrer und stellten eine Alkoholfahrt fest. Der 29-jährige Mann war deutlich alkoholisiert unterwegs.
Promillegrenze überschritten – Konsequenzen folgen
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,6 Promille. Damit überschritt er die gesetzlich erlaubte Grenze. Da für E-Roller dieselben Promillegrenzen wie für Pkw gelten, erwartet ihn nun ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
Zahl der Unfälle mit betrunkenen E-Scooter-Fahrern steigt
Wie eine Auswertung der TU München zeigt, war im Zeitraum von 2020 bis 2023 bei mehr als der Hälfte aller E-Roller-Unfälle mit Schwerverletzten Alkohol im Spiel. Die Polizei weist daher erneut auf die Gefahren und rechtlichen Folgen von Alkoholfahrten mit E-Scootern hin.