STARNBERG â In einem geschĂŒtzten Bereich des Starnberger Sees war ein 51-jĂ€hriger Mann aus Neu-Ulm am 14. Juni 2025 mit seinem Kajak unterwegs â trotz Verbots. Die Wasserschutzpolizei stellte den Kajakfahrer dabei fest, wie er in einem ausgewiesenen Laichschonbezirk paddelte.
Laichschonbezirk missachtet
Diese Zonen dienen der Erhaltung und Förderung der Fischerei und sind ganzjĂ€hrig fĂŒr das Schwimmen sowie jegliche Fortbewegung mit Wasserfahrzeugen gesperrt â das gilt auch fĂŒr Naturschutzgebiete auf dem Starnberger See.
Hinweis deutlich erkennbar
Der betroffene Bereich war durch gelbe Tonnen mit entsprechenden Verbotsschildern klar markiert. Dennoch ignorierte der 51-JĂ€hrige die Regelung.
Anzeige wegen VerstoĂes gegen das Fischereigesetz
Wegen des VerstoĂes gegen das Bayerische Fischereigesetz erwartet den Mann nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Schutzbestimmungen auf dem See hin.