BERLIN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt fĂźr eine hohe Wahlbeteiligung bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Sie betont die Bedeutung jeder abgegebenen Stimme als âZeichen fĂźr eine starke Demokratieâ. Wahlberechtigte haben die MĂśglichkeit, entweder direkt im Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen.
VerkĂźrzter Zeitraum fĂźr die Briefwahl
Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, stehen fßr die Briefwahl voraussichtlich nur zwei Wochen zur Verfßgung. Die Unterlagen kÜnnen ab Anfang Februar beantragt werden und mßssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung fßr eine rechtzeitige Rßcksendung oder persÜnliche Abgabe der Wahlbriefe.
Bundestagswahl: Briefwahloptionen im Detail
Wahlberechtigte kÜnnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen vorab bei ihrer Gemeinde beantragen, entweder online, schriftlich oder persÜnlich. Alternativ kÜnnen die Unterlagen auch direkt beim Wahlamt abgeholt und vor Ort ausgefßllt werden. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, kann bis zum Tag vor der Wahl einen Ersatzwahlschein beantragen.
Die Deutsche Post garantiert, dass bis spätestens Donnerstag vor der Wahl eingeworfene Wahlbriefe rechtzeitig zugestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen mÜchte, kann die Wahlbriefe direkt bei der zuständigen Stelle abgeben.
Wahlaufruf der Bundeswahlleiterin
Ruth Brand appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen:
âGeben Sie Ihre Stimme vor Ort oder per Briefwahl ab. Beachten Sie bei der Briefwahl die verkĂźrzten Fristen, damit Ihre Stimme zählt.â