SCHROBENHAUSEN – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellte eine Streifenbesatzung am Freitag (05.09.2025) um 23:18 Uhr bei einem 29-jährigen Fahrzeugführer aus Schrobenhausen Alkoholgeruch fest.
Weiterfahrt unterbunden
Nach durchgeführtem freiwilligen Alkoholtest wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Der Fahrer des Autos muss sich nun den Konsequenzen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens stellen.
Bußgeld und Fahrverbot drohen
Auf den 29-Jährigen kommen ein Bußgeld und ein Fahrverbot zu. Der Fall zeigt erneut die Konsequenzen von Alkohol am Steuer und die Wichtigkeit regelmäßiger Verkehrskontrollen.
